Vertragsbruch

Vertragsbruch bezeichnet die Nichterfüllung oder die unzulässige Veränderung von vertraglichen Verpflichtungen durch eine der Vertragsparteien. Ein Vertrag wird als rechtlich bindend angesehen, wenn beide Parteien einer Vereinbarung zustimmen und bestimmte Bedingungen festgelegt werden. Wenn eine Partei ihren Verpflichtungen, die im Vertrag festgelegt sind, nicht nachkommt, sei es durch Nichtzahlung, verspätete Erfüllung oder andere Verletzungen der Vertragsbedingungen, spricht man von einem Vertragsbruch. In vielen Rechtssystemen kann der Geschädigte auf Erfüllung des Vertrags klagen oder Schadenersatz verlangen, um die durch den Vertragsbruch entstandenen Nachteile auszugleichen. Vertragsbrüche können sowohl in schriftlichen als auch in mündlichen Verträgen auftreten und umfassen verschiedene Rechtsbereiche wie das Zivilrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht. Die Folgen eines Vertragsbruchs hängen oft von der Schwere der Verstöße und den spezifischen Regelungen im Vertrag ab.